Am Ende eines Geschäftsjahres werden die Konten geschlossen und abhängig von der Rechtsform und Unternehmensgröße bestimmt sich der Umfang des Jahresabschlusses.
Beträgt der Jahresumsatz bei einem Gewerbebetrieb weniger als 700.000€, handelt es sich um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung, so kann der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden. Dies ist ein vereinfachtes System, bei dem die Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfasst werden.
Wird die Jahresumsatzgrenze von 700.000€ bei Gewerbetreibenden überschritten oder besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung aufgrund der Rechtsform (GmbH, GmbH & Co KG, AG) so besteht die Verpflichtung zur Bilanzierung. Hierbei ist die Erstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang notwendig.
Unsere Tätigkeiten im Überblick:
– Abschluss der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG
– Erstellung von Bilanzen bis zu den Wertgrenzen gem. § 2(1) Z 2 BiBuG
– Bilanzsumme bis 5 Mio. €
– Umsatzerlöse bis 10 Mio. €
– Durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer
– Erstellung der Steuererklärungen gem. § 2 (1) Z 3, 6 und 7 BiBuG
– Einreichung der Bilanz beim Firmenbuch
– (Laufende) Beratung gem. § 2 BiBuG
– Unterjähriges Beratungsgespräch
– Abschlussbesprechung
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch die individuellen Bedingungen besprechen und eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Alternativ können Sie einen Blick auf unsere Leistungspakete werfen.